Wann sollten Sie Ihre Website erneuern lassen?

Es gibt viele Anzeichen, dass Ihre Website veraltet ist:

  • Ihre alte Homepage lässt sich auf mobilen Endgeräten (Smartphones) nicht optimal darstellen.
  • Ihre Homepage wird bei Google und anderen Suchmaschinen nicht gefunden.
  • Die Ladezeit der Homepage ist sehr hoch.
  • Ihre Webseite ist nicht DSGVO-konform.
  • Die Webseite funktioniert nicht mehr so wie sie soll.
  • Sie würden die Inhalte gerne selber ändern, ohne auf Ihren Webdesigner angewiesen zu sein.
  • Der Inhalt stimmt nicht mehr ganz und müsste geändert werden.
  • Das Design gefällt Ihnen schlichtweg nicht mehr.

Wenn eine dieser Aussagen zutrifft, dann sollten Sie ernsthaft über eine Überarbeitung oder Erneuerung Ihrer Homepage nachdenken.

Eine Website ist nicht für die Ewigkeit gemacht!

Auch wenn Sie für ihre alte Homepage viel Geld investiert haben, ist diese nach spätestens 5 Jahren veraltet. Viele Webagenturen empfehlen sogar alle 3 Jahre die Website erneuern zu lassen. In der digitalen Zeit schreitet der technische Fortschritt sehr rasch voran. Immer mehr Anforderungen werden vorausgesetzt. Neue Gesetze treten in Kraft und neue Möglichkeiten werden geschaffen.

Je älter eine Website ist, desto wertloser ist sie auch.

Werden Ihre Homepage-Besucher immer weniger? Das könnte ein Zeichen einer veralteten Website sein. Google ändert ständig die Prioritäten, nach denen die Webseiten bewertet werden. Vor allem die Optimierung für Smartphones spielt da eine entscheidende Rolle. Aktuell wird von Google die mobile Version einer Website mehr zur Bewertung herangezogen als die Desktopvariante. Vor einigen Jahren war das noch nicht so.

Obwohl Sie die Inhalte immer aktuell halten, wird die Technik der Website trotzdem älter. Mit einer veralteten Homepage verlieren Sie an Konkurrenten mit moderneren und professionelleren Webseiten vermutlich potenzielle Kunden.

Eine veraltete Website kann auch gefährlich sein!

Wurde Ihre Website vor 2018 erstellt, dann ist sie bestimmt nicht DSGVO-konform und hält sich somit nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien. Wer gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bzw. dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.